Impressum
bsj e.V.
Biegenstraße 40
35037 Marburg
Telefon: 06421-68533-0
Telefax: 06421-68533-22
E-Mail: kontakt(at)bsj-marburg.de
Internet: www.bsj-marburg.de
1. Vorsitzende: Cordula Schlichte, Georg-Voigt-Straße 25, 35039 Marburg
2. Vorsitzende: Prof. Dr. Svantje Schuman, Astrid-Lindgren-Str. 1, 79100 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Marburg
Registernummer: VR 1352
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Monika Stein und Falk Wohlleben (Anschrift wie oben)
AGB
Anmeldung
Die Anmeldung kann nur per Internet über die Website des Landeskongresses erfolgen.*
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss die gesamte Veranstaltungsgebühr unter Angabe des Veranstaltungstitels „Hessischer Landeskongress Jugendarbeit 2026“ und des Namens des Teilnehmers auf das Konto DE52533500000000006211 (Sparkasse Marburg-Biedenkopf) eingezahlt sein.
Leistungen
Die Veranstaltungen beinhalten die in den einzelnen Beschreibungen aufgeführten Leistungen. Die Verpflegungskosten (Mittagessen am 10.9. sowie Pausenverpflegung an beiden Kongresstagen) sind in den Veranstaltungskosten enthalten.
Ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn senden wir Ihnen die Veranstaltungsunterlagen zu. Es können sich Leistungsänderungen wegen unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter) ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind.
Rücktritt durch VeranstaltungsteilnehmerInnen:
Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist nur bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim bsj e.V.. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Gebühren berechnet:
- bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 % der regulären Veranstaltungsgebühren
- bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % der regulären Veranstaltungsgebühren
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder verspäteter Rücktrittserklärung muss die volle Veranstaltungsgebühr gezahlt werden.
Kann der/die TeilnehmerIn eine Ersatzperson benennen, die an der Veranstaltung teilnimmt, wird von dem/der zurückgetretenen TeilnehmerIn keine Gebühr erhoben.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Rücktritt durch den bsj e.V.
Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerInnenzahl oder aus anderen, nicht vom bsj e.V. zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt der bsj e.V. die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sollte bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt.
Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Materialien und Gerätschaften müssen von den TeilnehmerInnen vor der Inanspruchnahme auf erkennbare Mängel selbst überprüft werden. Der bsj e.V. haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des bsj e.V. oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
* Bei der Buchung über Fernkommunikationsmittel gelten die Bestimmungen für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB
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Bildquellen
Helena Lopes (2), Bence Szemerey (1), Pexels.com
